Kosten & Abrechnung

Transparente Information zur GoÄ-Abrechnung in unserer Privatpraxis.

Unser Fokus liegt auf einer ausführlichen Anamnese und einer sorgfältig abgestimmten funktionellen Labordiagnostik. Für jede Patientin und jeden Patienten entwickeln wir eine spezifische Diagnostik und erstellen im persönlichen Gespräch einen individuellen Therapieplan – diese Vorgehensweise geht über die medizinische Standardversorgung hinaus und erfordert einen entsprechenden Zeitaufwand.

Abrechnung nach GoÄ

Unsere privatärztlichen Leistungen rechnen wir nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) direkt mit Ihnen ab. Da wir ursachenorientiert arbeiten und uns für jedes Gespräch echte Zeit nehmen – häufig 60 bis 120 Minuten, ergänzt durch Befundsichtung, Recherche und Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im Team und außerhalb – arbeiten wir in der Regel mit einem erhöhten Steigerungssatz. Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung mit allen Details.

Zum Hintergrund: Die GoÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982, die letzte Teilnovellierung erfolgte 1996. Sie ist auf eine andere Form von Medizin ausgelegt – auf kurze Konsultationen, klar umrissene Befunde, schnelle Entscheidungen. Eine ursachenorientierte Begleitung, wie wir sie verstehen, lässt sich darin nicht abbilden. Davon distanzieren wir uns ganz bewusst – eine Medizin, die ihre Qualität nicht halten kann, weil Zeit nicht abrechenbar ist, schafft weder für Sie als Patientin oder Patient ein heilsames Ambiente, noch für den Arzt, der sie ausübt. Mit unserer Honorarvereinbarung schaffen wir den Rahmen, in dem die Arbeit möglich wird, die Sie bei uns suchen.

Für Privatversicherte

Sie können die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Die Kostenübernahme hängt von Ihrer individuellen Vertragsgestaltung ab. Bitte beachten Sie: Bei erhöhten Steigerungssätzen erstatten private Krankenkassen die Rechnung häufig nur teilweise – in manchen Fällen auch gar nicht. Sie sollten damit rechnen, einen Teil oder gegebenenfalls die gesamte Rechnung selbst tragen zu müssen. Wir empfehlen, im Zweifelsfall vorab mit Ihrer Versicherung Rücksprache zu halten.

Für gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Sie können unsere Leistungen gerne als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GoÄ.

Was zusätzlich anfallen kann

Neben den ärztlichen Leistungen können je nach individueller Diagnostik weitere Kosten anfallen:

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag.

Steuerliche Absetzbarkeit

Gesundheitskosten können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Die Berücksichtigung hängt von Ihrem persönlichen Einkommen und der zumutbaren Eigenbelastung ab. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihren Steuerberater oder eine andere Beratungsstelle.

Fragen zur Abrechnung?

Wenden Sie sich gerne direkt an uns – wir beantworten Ihre Fragen zur Abrechnung vor dem ersten Termin. Erreichbar per E-Mail unter termine@drpullig.com oder telefonisch unter 06761 929 92 76 (Mo–Do 8–12 Uhr).

Bereit für Ihren Termin?

Vereinbaren Sie einen Termin – wir besprechen alle Details persönlich.